BFH vom 26.09.1995
VII B 117/95

Aufrechnung gegen Einkommensteuererstattungsanspruch bei Anwendung des § 32 d EStG

BFH, vom 26.09.1995 - Aktenzeichen VII B 117/95

DRsp Nr. 1997/8324

Aufrechnung gegen Einkommensteuererstattungsanspruch bei Anwendung des § 32 d EStG

Auch wenn der Einkommensteuererstattungsanspruch des Steuerpflichtigen auf der Anwendung des § 32 d EStG beruht, ergibt sich für das Finanzamt kein Aufrechnungsverbot. Die Vorschrift zur Entlastung niedrigerer Erwerbseinkommen gilt nämlich nur im Steuerfestsetzungs- und nicht im Erhebungsverfahren.

Für die Praxis:

Der Steuererstattungsanspruch des Arbeitnehmers wegen überzahlter Lohnsteuer ist nicht Bestandteil der Pfändungsschutzbestimmungen nach §§ 850 ff. ZPO. Da somit ein Pfändungsverbot nach § 850 c ZPO nicht besteht, ist auch die Aufrechnung des Finanzamts gemäß §§ 387 ff. BGB nicht ausgeschlossen.