Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 14. Oktober 2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Amtsenthebung.
Der Antragsteller war 2017 über die Liste „Barmer VersichertenGemeinschaft“ zum Mitglied des Verwaltungsrates der Antragsgegnerin gewählt worden, er wurde stellvertretender Sprecher dieser Fraktion.
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