BFH vom 09.05.1995
IX R 63/94

Aufteilung der Anschaffungskosten auf das Gebäude und den dazugehörigen Grund und Boden

BFH, vom 09.05.1995 - Aktenzeichen IX R 63/94

DRsp Nr. 1997/8383

Aufteilung der Anschaffungskosten auf das Gebäude und den dazugehörigen Grund und Boden

1. Bei bebauten Grundstücken ist zunächst sowohl der Bodenwert als auch der Gebäudewertanteil gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Bodenanteil und Gebäudeanteil aufzuteilen. 2. Versteckte Mängel stehen einer Beurteilung von Instandsetzungsaufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten entgegen.

Für die Praxis:

Das FG hatte lediglich den Bodenwertanteil ermittelt und diesen Wert zur Feststellung des Gebäudewertanteils von den Anschaffungskosten abgezogen (sogenannte Restwertmethode). Der BFH sah in dieser Vorgehensweise einen Verstoß gegen den Grundsatz der Einzelbewertung. Zu Leitsatz 2 vgl. auch R 157 Abs. 5 EStR.