BFH vom 08.05.1995
III B 113/94

Aufwendungen eines Kommanditisten nach Liquidation der Gesellschaft

BFH, vom 08.05.1995 - Aktenzeichen III B 113/94

DRsp Nr. 1997/8384

Aufwendungen eines Kommanditisten nach Liquidation der Gesellschaft

Hat ein Kommanditist einen als verrechenbar ausgewiesenen Verlust nach der Liquidation der Gesellschaft tatsächlich getragen, so kommt insoweit eine Berücksichtigung als ausgleichs- bzw. abzugsfähiger Betrag in Betracht.

Für die Praxis:

Voraussetzung ist jedoch eine entsprechende Änderung der Feststellung des verrechenbaren Verlusts und somit auch des Feststellungsbescheids der Gesellschaft, weil es sich bei letzterem um einen Grundlagenbescheid für den Einkommensteuerbescheid handelt. Der Einkommensteuerbescheid als Folgebescheid kann selbst nicht mit der Begründung angefochten werden, daß die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die ja auf einem Grundlagenbescheid beruhen, unrichtig angesetzt worden sind (§ 351 Abs. 2 AO).