Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Aufwendungen in Höhe von 67.035,88 DM als Vorkosten im Sinne des § 10e Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) zu berücksichtigen sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|