Aufwendungen für Notaranderkonto keine Werbungskosten
FG Niedersachsen, vom 10.11.1998 - Aktenzeichen IX 244/96
DRsp Nr. 2001/3105
Aufwendungen für Notaranderkonto keine Werbungskosten
Gebühren für ein Notaranderkonto, über das die Zahlung des Kaufpreises für eine Immobilie abgewickelt wurde, sind keine sofort abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Für die Praxis:
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