FG Münster - Urteil vom 13.02.1998
4 K 1729/97 E
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 S 1 ;

Aufwendungen im Erziehungsurlaub

FG Münster, Urteil vom 13.02.1998 - Aktenzeichen 4 K 1729/97 E

DRsp Nr. 2002/18142

Aufwendungen im Erziehungsurlaub

Aufwendungen einer Lehrerin für Fachliteratur, Besorgungsfahrten und für das häusliche Arbeitszimmer, die ihr während des Erziehungsurlaubs entstehen, sind als (vorab entstandene) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 S 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist bei der Einkommensteuer (ESt)-Veranlagung für 1995, ob Aufwendungen einer Lehrerin für Fachliteratur, Besorgungsfahrten und für das häusliche Arbeitszimmer, die ihr während ihres Erziehungsurlaubs entstanden sind, als Werbungskosten (WK) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anzuerkennen sind.

Die zusammen zur ESt veranlagten Kläger (Kl.) sind beide Lehrer. Im Streitjahr (1995) befand sich die Klägerin (Klin) im Erziehungsurlaub.

In ihrer ESt-Erklärung für 1995 erklärte die Klin. einen Brutto-Arbeitslohn von 591,- DM und machte u. a. Aufwendungen für Fachliteratur in Höhe von 475,- DM, für Kontoführung und Besorgungsfahrten in Höhe von 80,- DM und für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von 4.465,- DM, zusammen 5.020,- DM, als WK bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend.