FG Saarland vom 26.11.1998
1 K 77/97
Fundstellen:
EFG 1999, 306

Auseinandersetzungskosten einer OHG bei Realteilung

FG Saarland, vom 26.11.1998 - Aktenzeichen 1 K 77/97

DRsp Nr. 2001/3211

Auseinandersetzungskosten einer OHG bei Realteilung

Werden im Zusammenhang mit der Realteilung einer OHG die Auseinandersetzungskosten vereinbarungsgemäß als Kosten der Gesellschaft angesehen, handelt es sich um Veräußerungskosten, die sachlich der OHG - und nicht etwa als Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs anteilig den Gesellschaftern - zuzurechnen sind.

Für die Praxis:

1. Die Aufwendungen bleiben daher im Rahmen der Ermittlung des Gewerbesteuermeßbetrags unberücksichtigt.

2. Seit dem 1.1.1999 gilt die Realteilung einer Mitunternehmerschaft als Aufgabe des Mitunternehmeranteils (= Aufgabegewinn), wenn die bisherigen Mitunternehmer bei der Realteilung nur einzelne Wirtschaftsgüter erhalten. Eine Buchwertfortführung ist nur noch dann möglich, wenn die Realteilung auf die Übertragung von Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen gerichtet ist (§ 16 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 3 EStG).