Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.
Die Beteiligten streiten um die Höhe der Verrechnung von Verlusten aus privaten Wertpapierveräußerungsgeschäften im Streitjahr 2009, dem ersten Jahr der Anwendung der Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte, soweit für die Veräußerungsgeschäfte aufgrund des Anschaffungszeitpunkts noch die alte Rechtslage gilt, im Hinblick auf das Halbeinkünfteverfahren – HEV –.
I.
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