FG Köln - Urteil vom 15.12.2011
10 K 493/09
Normen:
EStG § 23 Abs 1; EStG § 20 Abs 1 Nr 11; EStG § 20 Abs 2; EStG § 22 Nr 3;
Fundstellen:
BB 2012, 542

Ausgleichsfähigkeit von Gewinnen/Verlusten aus Optionshandel mit Gewinnen/Verlusten aus Stillhalter-Geschäften

FG Köln, Urteil vom 15.12.2011 - Aktenzeichen 10 K 493/09

DRsp Nr. 2012/3332

Ausgleichsfähigkeit von Gewinnen/Verlusten aus Optionshandel mit Gewinnen/Verlusten aus Stillhalter-Geschäften

Gewinne/Verluste aus Spekulationsgeschäften i.S. von § 22 Nr. 3 EStG i.V.m. § 23 Abs. 1 EStG sind vor dem VZ 2009 nicht mit Gewinnen/Verlusten aus Stillhalter-Geschäften (sonstige Einkünfte i.S. § 22 Nr. 3 EStG) ausgleichsfähig.

Normenkette:

EStG § 23 Abs 1; EStG § 20 Abs 1 Nr 11; EStG § 20 Abs 2; EStG § 22 Nr 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der nachträglichen Besteuerung von Börsentermingeschäften.

Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Im Jahr 1991 begann der Kläger – zunächst in geringem Umfang – damit, Börsentermingeschäfte an der Deutschen Terminbörse (DTB) zu tätigen, deren Umfang im Laufe der Jahre immer

weiter zunahm:
Jahr Anzahl der Transaktionen
1991 11
1992 63
1993 65
1994 182
1995 103
1996 104
1997 199
1998 236
1999 197
2000 157