BFH - Urteil vom 28.11.2001
I R 93/00
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 613

Auslegung von Willenserklärungen; Einspruch gegen KSt-Bescheid auch Einspruch wegen Zinsen zur KSt?

BFH, Urteil vom 28.11.2001 - Aktenzeichen I R 93/00

DRsp Nr. 2002/4756

Auslegung von Willenserklärungen; Einspruch gegen KSt-Bescheid auch Einspruch wegen Zinsen zur KSt?

1. Der angefochtene VA als Objekt des Einspruchs muss sich aus der Einspruchsschrift in der Weise ergeben, dass er sich entweder durch deren Auslegung ermitteln lässt oder dass Zweifel oder Unklarheiten am Gewollten durch Rückfragen beseitigt werden können.2. Bei der Auslegung eines Einspruchs dürfen auch außerhalb der Erklärung liegende Umstände berücksichtigt werden. Die Auslegung darf aber nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich in der Erklärung selbst keine Anhaltspunkte finden lassen.3. Ein Einspruch, der nach Wortlaut und Zweck einen eindeutigen Inhalt hat, ist nicht auslegungsbedürftig.4. Die von einem Steuerberater stammende Formulierung in einem Schreiben, es werde "gegen den KSt-Bescheid 1991" Einspruch eingelegt, kann nicht als Einspruch auch gegen den Bescheid über die Festsetzung von Zinsen zur KSt 1991 ausgelegt werden.

Gründe: