FG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 25.08.2021
3 K 435/17
Normen:
GrEStG § 4 Abs. 1;

Ausnahme von Erhebung der Gunderwerbssteuer ei Grndstücksübertragung von Universität auf Anstalt des öffentlichen Rechts zur Bewirtschaftung von Studentenwohnheimen

FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.08.2021 - Aktenzeichen 3 K 435/17

DRsp Nr. 2022/2606

Ausnahme von Erhebung der Gunderwerbssteuer ei Grndstücksübertragung von Universität auf Anstalt des öffentlichen Rechts zur Bewirtschaftung von Studentenwohnheimen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert wird auf ... festgesetzt.

Normenkette:

GrEStG § 4 Abs. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen des § 4 Nummer 1 Grunderwerbsteuergesetz - GrEStG - vorliegen.

Die Klägerin bewirtschaftet unter anderem in XY Straße in A (...) ein Studentenwohnheim.