FG Nürnberg vom 20.01.1998
I 365/95
Fundstellen:
EFG 1998, 836

Ausschüttungsbelastung bei Abfluß einer vGA in Raten

FG Nürnberg, vom 20.01.1998 - Aktenzeichen I 365/95

DRsp Nr. 2001/3167

Ausschüttungsbelastung bei Abfluß einer vGA in Raten

Hat eine GmbH Gegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens zu einem überhöhten Preis von ihrem Gesellschafter erworben, so ist die Ausschüttungsbelastung bei Ratenzahlung des Kaufpreises für die im Überpreis begründete vGA erst ab dem Zeitpunkt herzustellen, ab dem die Zahlungen den als angemessen anerkannten Kaufpreis übersteigen.

Für die Praxis:

Die Aufteilung der Ratenzahlungen in einen auf den angemessenen Kaufpreis einerseits und den unangemessenen, überhöhten Preis andererseits entfallenden Anteil läßt sich entgegen den in der Literatur vertretenen Ansichten (Eppler, DStR 1990, 136; Dötsch, KStG, § 27 Anm. 152) nicht auf § 366 Abs. 2 BGB stützen.

Fundstellen
EFG 1998, 836