BFH vom 05.04.1995
I B 178/94

Außenprüfung zwecks Überprüfung vortragsfähiger Verluste

BFH, vom 05.04.1995 - Aktenzeichen I B 178/94

DRsp Nr. 1997/8394

Außenprüfung zwecks Überprüfung vortragsfähiger Verluste

Der Prüfungszeitraum einer Außenprüfung darf zur Überprüfung vortragsfähiger Verluste auch dann auf die Verlustentstehungsjahre ausgedehnt werden, wenn der aus diesen Zeiträumen verbleibende Verlustabzug gemäß § 10 d Abs. 3 EStG festgestellt worden ist.