BFH vom 15.03.1995
I B 121/94

Aussetzung der Vollziehung eines Ablehnungsbescheids

BFH, vom 15.03.1995 - Aktenzeichen I B 121/94

DRsp Nr. 1997/8404

Aussetzung der Vollziehung eines Ablehnungsbescheids

Die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung vom Steuerabzug gemäß § 44 a Abs. 5 EStG ist nicht vollziehbar. Eine Aussetzung der Vollziehung kommt deshalb nicht in Betracht.

Für die Praxis:

Verwaltungsakte, mit denen lediglich ein Antrag des Steuerpflichtigen abgelehnt wird, sind grundsätzlich nicht vollziehbar. Etwas anderes gilt nur für abgelehnte Grundlagenbescheide. Sie gelten nach der Rechtsprechung des BFH als vollziehbare und damit der Aussetzung der Vollziehung zugängliche Bescheide.