FG Mecklenburg-Vorpommern - Beschluss vom 20.01.2021
3 V 40/20
Normen:
EnergieStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EnergieStG § 30 Abs. 1 S. 1; AO § 71;

Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides für Energiesteuer gegenüber einer GmbH

FG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.01.2021 - Aktenzeichen 3 V 40/20

DRsp Nr. 2021/4243

Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides für Energiesteuer gegenüber einer GmbH

Tenor

Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beschwerde wird zugelassen.

Streitwert: € 476.082.

Normenkette:

EnergieStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EnergieStG § 30 Abs. 1 S. 1; AO § 71;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten um die Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides.

1.

Der Antragsteller, ein unstreitig der deutschen Sprache nicht mächtiger tschechischer Staatsbürger, war Alleingesellschafter und Geschäftsführer der am 20.08.2013 gegründeten A Limited. Im Jahr 2013 wurde außerdem die B GmbH gegründet. Die A Limited erwarb das Grundstück ... von der C KG und verpachtete es an die B GmbH. Die B GmbH stellte auf dem Gelände die Produkte Cleanol-7 und Mol-F her.