Die Beschwerde des Soldaten gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 6. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 4. Mai 2021 wird zurückgewiesen.
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Das Beschwerdeverfahren betrifft die Aussetzung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens.
1. Der Soldat, ein im Zentrum für Cyber-Sicherheit der Bundeswehr in A. als Teamleiter eines ... eingesetzter Major, wurde in einem im Mai 2020 gegen ihn eingeleiteten gerichtlichen Disziplinarverfahren im Oktober 2020 beim Truppendienstgericht wie folgt angeschuldigt:
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