I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine niederländische Kapitalgesellschaft. Sie schloss mit der deutschen C-GmbH einen Vertrag, in dem sie sich verpflichtete, im Zusammenhang mit der Tournee einer Künstlergruppe (X) an die C-GmbH bestimmte Leistungen zu erbringen. Dafür sollte sie von der C-GmbH eine Garantiesumme, einen weiteren Betrag für Zusatzkonzerte und eine Beteiligung an den Einnahmen erhalten.
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