Die Aussetzungsanträge des Klägers werden zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten werden das am 02.05.2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn (
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.
Der Streitwert für das landgerichtliche Verfahren wird unter Abänderung der landgerichtlichen Streitwertfestsetzung im Beschluss vom 11.05.2023 (Bl. 1606 der erstinstanzlichen elektronischen Gerichtsakte) auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
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