BFH vom 05.07.1995
2- IX R 38/93

Aussetzungszinsen zur Grunderwerbsteuer als Werbungskosten

BFH, vom 05.07.1995 - Aktenzeichen 2- IX R 38/93

DRsp Nr. 1997/8356

Aussetzungszinsen zur Grunderwerbsteuer als Werbungskosten

Aussetzungszinsen sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehbar, wenn der von der Vollziehung ausgesetzte Steuerbescheid Grundwerwerbsteuer betrifft, die zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines zur Erzielung von Mieteinkünften dienenden Gebäudes gehört.

Für die Praxis:

Der BFH behandelt die Aussetzungszinsen als Schuldzinsen i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.