FG Niedersachsen - Urteil vom 24.09.2015
14 K 10273/11
Normen:
EStG § 37b Abs. 1 Satz 1; EStG § 37b Abs. 3 S. 3; EStG § 40 Abs. 2; EStG § 40;
Fundstellen:
BB 2015, 2645

Ausübung des Wahlrechts zur Pauschalversteuerung von Zuwendungen bis zum Eintritt der Bestandskraft eines Nachforderungsbescheids über Lohnsteuer

FG Niedersachsen, Urteil vom 24.09.2015 - Aktenzeichen 14 K 10273/11

DRsp Nr. 2016/52

Ausübung des Wahlrechts zur Pauschalversteuerung von Zuwendungen bis zum Eintritt der Bestandskraft eines Nachforderungsbescheids über Lohnsteuer

Der von der FinVerw herausgegebene VIP-Logen-Erlass kann (ohne Rechtsgrundlage) weder allgemein verbindliche Regelungen schaffen noch kann er selbst Rechtsgrundlage sein. Die Anwendung des § 37b EStG und die Übernahme der Steuer durch den Zuwendenden hat abgeltende Wirkung, durch welche die (nochmalige) Versteuerung der Zuwendung beim Empfänger entfällt. Die Ausübung des Wahlrechts stellt eine Willenserklärung dar und ist Verfahrensvoraussetzung für die Pauschalierung. Das Wahlrecht zur Pauschalversteuerung nach § 37b EStG ist grundsätzlich bis zum Eintritt der Bestandskraft auszuüben und die einmal getroffene Entscheidung zur Pauschalversteuerung bis zu diesem Zeitpunkt auch widerruflich.

Normenkette:

EStG § 37b Abs. 1 Satz 1; EStG § 37b Abs. 3 S. 3; EStG § 40 Abs. 2; EStG § 40;

Tatbestand:

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Nachforderungsbescheids über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge, mit dem der Beklagte Aufwendungen der Klägerin nach § 37b EStG nachversteuert hat.

Die Klägerin ist die Rechtsnachfolgerin der durch formwechselnde Umwandlung aus der A entstandenen B.

Die Rechtsvorgängerinnen der Klägerin geben regelmäßig monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen ab.