Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 4 wird der Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 12. Februar 2009 aufgehoben.
Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 2. Dezember 2008 wird zurückgewiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 1.512 EUR.
I.
Dem Schuldner gehört die im Rubrum bezeichnete Eigentumswohnung. Auf Antrag der Beteiligten zu 1, einer Sparkasse, ordnete das Amtsgericht am 3. Juni 2008 wegen eines dinglichen Anspruchs von 109.000 EUR zuzüglich Zinsen die Zwangsverwaltung des Wohnungseigentums an und bestellte den Beteiligten zu 3 zum Zwangsverwalter.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|