FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.11.2008
12 K 2715/08
Normen:
AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; FördG § 4 Abs. 1 S. 5; FördG § 4 Abs. 2; EStG (1990) § 7a Abs. 1 S. 3; EStG (1990) § 21;

Auswirkungen einer nachträglichen Kaufpreisminderung außerhalb des Begünstigungszeitraums auf bereits beanspruchte Sonderabschreibungen nach Fördergebietsgesetz; kein rückwirkendes Ereignis

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.11.2008 - Aktenzeichen 12 K 2715/08

DRsp Nr. 2009/1558

Auswirkungen einer nachträglichen Kaufpreisminderung außerhalb des Begünstigungszeitraums auf bereits beanspruchte Sonderabschreibungen nach Fördergebietsgesetz; kein rückwirkendes Ereignis

1. Die Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz knüpfen ihrem Wesen nach nicht an ein punktuelles Ereignis an, das es erfordern würde, Änderungen der Bemessungsgrundlage punktuell zu korrigieren. Sie sind Abschreibungen, die neben der regulären Abschreibung in Anspruch genommen werden. Wie diese und zusammen mit dieser dienen sie der Aufwandsverteilung über einen bestimmten Zeitraum. 2. Erhält der Steuerpflichtige nach Ablauf des Begünstigungszeitraums zur Abgeltung seiner Gewährleistungsansprüche eine teilweise Rückzahlung des Kaufpreises, so liegt darin kein Ereignis, das auf die bereits in Anspruch genommene Sonderabschreibung zurückwirkt. 3. Führt die Kaufpreisminderung dazu, dass letztlich mehr Aufwand verteilt wurde, als dem Steuerpflichtigen tatsächlich entstanden ist, besteht im Rahmen des § 21 EStG die Möglichkeit, dies durch den Ansatz negativer Werbungskosten im Erstattungsjahr zu korrigieren.

1. Der Einkommensteueränderungsbescheid 1996 vom 12. Dezember 2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. Juli 2008 wird aufgehoben.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.