Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 02.03.2020
S 3810.1.1 - 15/5 St 34

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 02.03.2020 (S 3810.1.1 - 15/5 St 34) - DRsp Nr. 2020/80132

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 02.03.2020 - Aktenzeichen S 3810.1.1 - 15/5 St 34

DRsp Nr. 2020/80132

Berücksichtigung von Zinsen bei der Ermittlung des Jahreswertes von Nutzungsrechten; (FMS vom 14. Februar 2020; Az.: 34 - S 3810 - 4/8)

Der BFH hat mit Urteil vom 28. Mai 2019 (II R 4/16, BFFI/NV 2020 S. 55) über die Bewertung eines Nießbrauchsrechts im Rahmen der Übertragung eines Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt entschieden.

Der Jahreswert des Nießbrauchrechts ist unter Abzug der Schuldzinsen für die zum Zeitpunkt der Zuwendung bestehenden Darlehen zu ermitteln, wenn die Schuldzinsen vom Schenker als Nießbraucher während des Bestehens des Nießbrauchsrechts aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung getragen werden.

Die bisherige Karteikarte vom 15.06.2004, OFD München Az.: S 3806 - 39/St 353 und OFD Nürnberg, Az.: S 3806 - 292/St 33A (Kontrollnummer 57) wird aufgehoben und ist auszureihen.