Der BFH hat mit Urteil vom 28. Mai 2019 (II R 4/16, BFFI/NV 2020 S. 55) über die Bewertung eines Nießbrauchsrechts im Rahmen der Übertragung eines Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt entschieden.
Der Jahreswert des Nießbrauchrechts ist unter Abzug der Schuldzinsen für die zum Zeitpunkt der Zuwendung bestehenden Darlehen zu ermitteln, wenn die Schuldzinsen vom Schenker als Nießbraucher während des Bestehens des Nießbrauchsrechts aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung getragen werden.
Die bisherige Karteikarte vom 15.06.2004, OFD München Az.: S 3806 - 39/St 353 und OFD Nürnberg, Az.: S 3806 - 292/St 33A (Kontrollnummer 57) wird aufgehoben und ist auszureihen.
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