Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 02.04.2012
S 7196.1.1-3/2 St33

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 02.04.2012 (S 7196.1.1-3/2 St33) - DRsp Nr. 2012/80413

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 02.04.2012 - Aktenzeichen S 7196.1.1-3/2 St33

DRsp Nr. 2012/80413

Umsatzsteuer; Keine Anwendung der Steuerbefreiung des § 4b UStG für nach § 3d S. 1 UStG in Deutschland steuerbare innergemeinschaftliche Erwerbe

Diese Verfügung richtet sich an alle Bediensteten, die mit der Umsatzsteuer befasst sind.

Innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a Abs. 1 UStG) sind grundsätzlich in dem Mitgliedstaat umsatzsteuerbar, in dem die Beförderung bzw. Versendung des Liefergegenstands endet (§ 3d S. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG). Sofern innergemeinschaftliche Erwerbe demnach im Inland (§ 1 Abs. 2 UStG) der Umsatzsteuer unterliegen, können sie unter den Voraussetzungen des § 4b UStG von der Umsatzsteuer befreit sein. Kommt die Steuerbefreiung nicht zur Anwendung, so steht dem Unternehmer, soweit er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, im Voranmeldungszeitraum der Steuerentstehung ein Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG) zu.