Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 04.04.2012
S 2257b.1.1-5/2 St 32

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 04.04.2012 (S 2257b.1.1-5/2 St 32) - DRsp Nr. 2012/80416

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 04.04.2012 - Aktenzeichen S 2257b.1.1-5/2 St 32

DRsp Nr. 2012/80416

Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung; Aufteilung von Leistungen bei der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nummer 5 EStG

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 11. November 2004 (IV C 3 - S 2257b - 47/04; BStBl 2004 I Seite 1061) unter Tz. 3 um folgenden Satz ergänzt:

„Führt die Aufteilung nach dem beitragsproportionalen Verfahren zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen, hat die Versorgungseinrichtung auf Verlangen des Leistungsempfängers die Aufteilung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durchzuführen.”

Die Ergänzung des BMF-Schreibens ist von den betrieblichen Versorgungseinrichtungen für Mitteilungen anzuwenden, die erstmals nach dem 31. Dezember 2012 ausgestellt werden.