Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 09.03.2012
S 7179. 1.1-10/1 St33

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 09.03.2012 (S 7179. 1.1-10/1 St33) - DRsp Nr. 2012/80371

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 09.03.2012 - Aktenzeichen S 7179. 1.1-10/1 St33

DRsp Nr. 2012/80371

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG für die berufliche Fortbildung

In letzter Zeit sind vermehrt Fälle bekannt geworden, die auf eine uneinheitliche Umsatzbesteuerung von Fort- und Weiterbildungseinrichtungen schließen lassen. Einrichtungen, die Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung anbieten, wenden zum Teil die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG an, zum Teil unterwerfen sie ihre Umsätze aus Seminaren/Kursen der Umsatzsteuerpflicht. Um eine gleichmäßige Umsatzbesteuerung in diesem Bereich sicherzustellen, bitte ich Folgendes zu beachten:

Nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG sind unter anderem steuerfrei die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen … anderer … berufsbildender Einrichtungen, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf … vorbereiten.