Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 10.06.2020
S 7200.2.1-79/2 St33

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 10.06.2020 (S 7200.2.1-79/2 St33) - DRsp Nr. 2020/80265

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 10.06.2020 - Aktenzeichen S 7200.2.1-79/2 St33

DRsp Nr. 2020/80265

Umsatzsteuerliche Einordnung der Prämienzahlungen für die Teilnahme am BMEL-Testbetriebsnetz

Das BMEL-Testbetriebsnetz Landwirtschaft (TBN) dient der Darstellung der Ertragslage der Landwirtschaft, insbesondere für den Agrarbericht der Bundesregierung (§§ 2, 4 des Landwirtschaftsgesetzes). Es weist - neben verschiedenen betrieblichen Daten - im Wesentlichen die für die Gewinne aus den landwirtschaftlichen Aktivitäten der Unternehmerinnen und Unternehmer relevanten Angaben aus. Die teilnehmenden Betriebe wirken auf freiwilliger Basis mit; die Freiwilligkeit der Auskunftserteilung ist gesetzlich festgeschrieben.

Mit den Ergebnissen des Testbetriebsnetzes werden seit Jahrzehnten auch die Lieferverpflichtungen des Mitgliedstaats gegenüber der EU-Kommission im Rahmen des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen der EU (INLB) erfüllt. Derzeitige Rechtsgrundlage des INLB bilden die Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 sowie darauf beruhende Kommissionsvorschriften.