Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 10.11.2020
S 7107.1.1-14/8 St33

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 10.11.2020 (S 7107.1.1-14/8 St33) - DRsp Nr. 2020/80492

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 10.11.2020 - Aktenzeichen S 7107.1.1-14/8 St33

DRsp Nr. 2020/80492

§ 2b UStG; Zweifelsfragen zum hoheitlichen Hilfsgeschäft bzw. vergleichbaren Geschäften

1. Allgemeines

In Rz 20 des BMF-Schreibens vom 16. Dezember 2016 ist geregelt, dass Hilfsgeschäfte und vergleichbare Geschäfte, die der Betrieb des nichtunternehmerischen Bereichs bei jPöR mit sich bringt, auch dann nicht nachhaltig und somit nicht steuerbar sind, wenn sie wiederholt oder mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeführt werden.

Mit Schreiben vom 9. Juli 2020, welches Eingang in Abschn. 2b. 1 Abs. 9 UStAE gefunden hat, hat das BMF seine Aussagen nochmals präzisiert und eine „Grundsatz-Ausnahme-Regelung“ geschaffen.