Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 15.03.2012
S 0130.2. 1-87/1 St42

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 15.03.2012 (S 0130.2. 1-87/1 St42) - DRsp Nr. 2012/80410

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 15.03.2012 - Aktenzeichen S 0130.2. 1-87/1 St42

DRsp Nr. 2012/80410

Aufrechnung von Abschiebungskosten gegen Ansprüche auf Steuererstattung; Auskünfte der Finanzämter an die Landratsämter und Kommunen über Steuererstattungsansprüche

Verschiedentlich erreichen die Finanzämter Anfragen eines Landratsamtes oder einer kreisfreien Stadt, ob ein abzuschiebender oder bereits abgeschobener Ausländer steuerlich erfasst ist oder Steuererstattungsansprüche zu erwarten hat. Hintergrund dieser Anfragen ist die Prüfung der Frage, ob die Kosten der Abschiebung z. B. durch eine Pfändung von Steuererstattungsansprüchen gedeckt werden können.