Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 15.12.2020
S 2242.2.1-57/11 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 15.12.2020 (S 2242.2.1-57/11 St32) - DRsp Nr. 2021/80157

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 15.12.2020 - Aktenzeichen S 2242.2.1-57/11 St32

DRsp Nr. 2021/80157

Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs in das Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft bzw. in das jeweilige Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmer nach § 6 Absatz 3 EStG

Nach einer Entscheidung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist § 6 Abs. 3 EStG (Buchwertfortführung) anzuwenden, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Betriebs oder Teilbetriebs unentgeltlich in der Weise auf eine Mitunternehmerschaft übertragen werden, dass sie teils in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft und teils in das Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmer oder vollständig in die jeweiligen Sonderbetriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer bei dieser Mitunternehmerschaft übergehen.