Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) im Bereich der Landwirtschaft Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter (z. B. Neubau von Ställen). Bis 2006 konnte der Landwirt nur dann einen Zuschuss beantragen, wenn er selbst die Baumaßnahme vorgenommen hat (Identität von Betreiber des landwirtschaftlichen Betriebs und Bauherr). Seit 2007 hat nach den Regeln der Förderrichtlinien des Bayer. Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung auch ein Bauherr eines Objekts - ohne selbst Betreiber eines landwirtschaftlichen Betriebs zu sein - einen Anspruch auf eine Förderung, wenn er neben weiteren Voraussetzungen das geförderte Wirtschaftsgut an einen anderen land-wirtschaftlichen Betreiber (i. d. R. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - GbR) verpachtet. An diesem Produktionsunternehmen muss der Landwirt aber weiterhin wesentlich beteiligt sein.
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