Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 27.01.2012
S 0320.2.1-6/8 St42

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 27.01.2012 (S 0320.2.1-6/8 St42) - DRsp Nr. 2012/80317

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 27.01.2012 - Aktenzeichen S 0320.2.1-6/8 St42

DRsp Nr. 2012/80317

Abgabe der Steuererklärungen und allgemeine Fristverlängerungen

Die obersten Finanzbehörden der Länder geben mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen zu jedem Veranlagungszeitraum gleich lautende Erlasse bekannt, die die Abgabefristen nach § 149 Abs. 2 AO und die möglichen Fristverlängerungen nach § 109 Abs. 1 AO regeln. Auf die jährliche Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil I und die Einstellung in das AIS (AO/Abgabe von Steuererklärungen, Fristverlängerungen, Verspätungszuschlag) wird hingewiesen.