Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 27.04.2020
S 7106.1.1-21/4 St33

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 27.04.2020 (S 7106.1.1-21/4 St33) - DRsp Nr. 2020/80213

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 27.04.2020 - Aktenzeichen S 7106.1.1-21/4 St33

DRsp Nr. 2020/80213

Umsatzsteuer; Besteuerung von Verwaltungsgemeinschaften

Zur Aufgabenerledigung stehen den Kommunen diverse Formen der Zusammenarbeit zur Verfügung. Eine davon ist die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach den Vorschriften der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (VGemO). Umsatzsteuerrechtlich sind die Beziehungen zwischen den Verwaltungsgemeinschaften und den Mitgliedsgemeinden wie folgt zu behandeln.

  • Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (Art 4 Absatz 1 VGemO)