BayObLG vom 02.12.1980
4 St 168/80
Normen:
AO § 378 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 1981, 874

BayObLG - 02.12.1980 (4 St 168/80) - DRsp Nr. 1996/16403

BayObLG, vom 02.12.1980 - Aktenzeichen 4 St 168/80

DRsp Nr. 1996/16403

Nach fast einhelliger Auffassung entspricht der Begriff der Leichtfertigkeit dem der groben Fahrlässigkeit. Leichtfertigkeit setzt daher die Feststellung von Tatsachen voraus, die den Schluß rechtfertigen, daß der Angeklagte in besonderem Maße die Sorgfalt, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande war, außer acht gelassen und deswegen die Verwirklichung der Steuerverkürzung nicht vorausgesehen hat.

Normenkette:

AO § 378 Abs. 1 ;

Hinweise:

Anmerkung Timpe:

Auch in der Rechtsprechung gehen die für den Begriff der Leichtfertigkeit gebrauchten Definitionen und Umschreibungen sehr stark auseinander. Insbesondere werden vielfach normative Charakteristika aufgestellt, die in ihrer Inhaltslosigkeit sich Leerformeln nähern: Besonderer Grad, stärkerer Grad, besonderes Maß etc.