Anmerkung Timpe:
Auch in der Rechtsprechung gehen die für den Begriff der Leichtfertigkeit gebrauchten Definitionen und Umschreibungen sehr stark auseinander. Insbesondere werden vielfach normative Charakteristika aufgestellt, die in ihrer Inhaltslosigkeit sich Leerformeln nähern: Besonderer Grad, stärkerer Grad, besonderes Maß etc.
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