BayObLG vom 26.04.1982
RReg 4 St 52/82
Normen:
AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
wistra 1982, 198

BayObLG - 26.04.1982 (RReg 4 St 52/82) - DRsp Nr. 1996/16387

BayObLG, vom 26.04.1982 - Aktenzeichen RReg 4 St 52/82

DRsp Nr. 1996/16387

Fortsetzungszusammenhang zwischen Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerhinterziehung ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil die Steuererhebung auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruht, sie ist vielmehr möglich, da die beiden Steuerarten eine derartige Verwandtschaft aufweisen, daß lediglich ein Rechtsgut als angegriffen erscheint. Beide Steuerarten sind Steuern vom Einkommen; die Körperschaftsteuer ist nichts anderes als die Einkommensteuer der Körperschaften und Vermögensmassen und ist ihrem Charakter nach eine systematische Ergänzung der Einkommensteuer auf dem Gebiete der Personensteuer. Die Regelung der Besteuerung vom Einkommen der Körperschaften und Vermögensmassen in einem gesonderten Gesetz ist nur aus praktischen Gründen erfolgt.

Normenkette:

AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen
wistra 1982, 198