BayObLG vom 27.07.1982
RReg 4 St 68/82
Normen:
AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
wistra 1982, 238

BayObLG - 27.07.1982 (RReg 4 St 68/82) - DRsp Nr. 1996/16383

BayObLG, vom 27.07.1982 - Aktenzeichen RReg 4 St 68/82

DRsp Nr. 1996/16383

Handlungsobjekt der Steuerverkürzung ist der Steueranspruch. Steuern sind nicht erst verkürzt, wenn die Realisierung des Steueranspruchs verhindert wird; es genügt dessen Erschwerung. Die wahrheitswidrige Verneinung der Frage eines Zollbeamten nach mitgeführter anmeldepflichtiger Ware stellt daher eine vollendete Verkürzung und nicht erst den Versuch einer Hinterziehung dar, weil die Steuerfestsetzung erst nach Ermittlung des gesamten Sachverhalts mit allen Einzelheiten erfolgen kann, während die Eingangsabgaben anderenfalls regelmäßig auf Grund der Anmeldung festgesetzt werden.

Normenkette:

AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen
wistra 1982, 238