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1980
Sonstige
Sonstige
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BayObLG
BayObLG - Beschluß vom 01.12.1980
RReg 4 St 241/80
Normen:
AO
§
370
;
Fundstellen:
NStZ 1981, 147
BayObLG - Beschluß vom 01.12.1980 (RReg 4 St 241/80) - DRsp Nr. 1996/21760
BayObLG,
Beschluß
vom 01.12.1980
- Aktenzeichen RReg 4 St 241/80
DRsp Nr. 1996/21760
»Säumniszuschläge werden von der Strafvorschrift des §
370
AO
nicht erfaßt.«
Normenkette:
AO
§
370
;
Fundstellen
NStZ 1981, 147
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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