Der BFH hat mit Urteil vom 10.02.2005 (BFH-Urteil vom 10.02.2005 - V R 76/03, BStBl 2005 II S. 509) entschieden, dass betrieblich veranlasste Bewirtungskosten unter den allgemeinen Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie zum Vorsteuerabzug berechtigen. Auf das hierzu ergangene BMF-Schreiben vom 23.06.2005 - IV A 5 - S 7303 a - 18/05, BStBl 2005 I S. 816 wird verwiesen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|