Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 01.12.2005
S 2134 - 5 St 32 / St 33
Fundstellen:
BStBl 2005 I S. 801

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 01.12.2005 (S 2134 - 5 St 32 / St 33) - DRsp Nr. 2008/89039

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 01.12.2005 - Aktenzeichen S 2134 - 5 St 32 / St 33

DRsp Nr. 2008/89039

Ertragsteuerliche Behandlung der im Zusammenhang mit dem Abschluss eines längerfristigen Mobilfunkdienstleistungsvertrages oder eines Prepaid-Vertrages gewährten Vergünstigungen

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur ertragsteuerlichen Behandlung der im Zusammenhang mit dem Abschluss eines längerfristigen Mobilfunkdienstleistungsvertrages (MFDLV) oder eines Prepaid-Vertrages gewährten Vergünstigungen Folgendes:

I. Mobilfunkdienstleistungsverträge (MFDLV)

1. Sachverhalt

Telekommunikationsunternehmen (Mobilfunknetzbetreiber und Service-Provider) bieten Kunden, die sich verpflichten, für eine Mindestdauer von 24 Monaten einen MFDLV abzuschließen oder ihren Vertrag um 24 Monate zu verlängern, den verbilligten Kauf eines Mobilfunktelefons an. Die Verbilligung ist je nach Gerätetyp, Hersteller und Art des abzuschließenden MFDLV unterschiedlich. Durch den Verkauf entsteht bei den Telekommunikationsunternehmen ein Verlust (Einkaufspreis höher als Abgabepreis). Der Erlös aus dem MFDLV (Grund- und Gesprächsgebühren) wird monatlich realisiert, er verteilt sich über einen Zeitraum von 24 Monaten.