Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 01.12.2005
S 2172 - 1 St 32 / St 33
Fundstellen:
BStBl 2005 I S. 1025

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 01.12.2005 (S 2172 - 1 St 32 / St 33) - DRsp Nr. 2008/89431

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 01.12.2005 - Aktenzeichen S 2172 - 1 St 32 / St 33

DRsp Nr. 2008/89431

Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung von Aufwendungen zur Einführung eines betriebswirtschaftlichen Softwaresystems (ERP-Software)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die bilanzsteuerrechtliche Behandlung der Aufwendungen zur Einführung eines betriebswirtschaftlichen Softwaresystems (ERP-SoftwareEnterprise Resource Planning Software) folgende Grundsätze:

I. Begriffsbestimmung

ERP-Software ist ein Softwaresystem, das zur Optimierung von Geschäftsprozessen eingesetzt und aus verschiedenen Modulen (z.B. Fertigung, Finanzen, Logistik, Personal, Vertrieb) zusammengestellt wird. Wesensmerkmal eines ERP-Systems ist die Funktion zur umfassenden Integration und Steuerung verschiedener Unternehmensaktivitäten. Für den betrieblichen Einsatz ist es notwendig, die Programme an die unternehmensspezifischen Belange anzupassen. Der Gesamtvorgang der Einführung der ERP-Software wird als Implementierung bezeichnet.

II. Art und Umfang des Wirtschaftsgutes