Mit FMS vom 30.08.2005, Az.: 32 - InvZ 1560 - 001 - 21377/05 hat das Bayer. Staatsministerium der Finanzen die - nachfolgend abgedruckten - vom Bundesministerium der Finanzen mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 2005 übersandt.
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