Zur Erleichterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Zuwendungen, die zur Linderung der Katastrophenfolgen im Rahmen der nachstehenden Spendenaktionen geleistet werden, wird der vereinfachte Zuwendungsnachweis gemäß § 50 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStDV zugelassen. Danach genügt als Nachweis die Vorlage des Bareinzahlungsbelegs oder die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug) eines Kreditinstitutes oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking, wenn die Zahlung bis zum 28.02.2006 auf die für den Katastrophenfall eingerichteten nachfolgend genannten Sonderkonten eingezahlt worden sind.
Die Nachfolgende Aufstellung enthält die derzeit bekannten Sonderkonten. Eine laufende Aktualisierung erfolgt (nur) im „AIS” unter Themen/Gemeinnützigkeit- und Spendenrecht/Spendenrecht.
Sonderkonto/Stichwort | Bankinstitut | Konto-Nr. | BLZ | |
Bayerische Staatsregierung | „Hochwasserhilfe Bayern” | Bayerische Landesbank München | 81 000 | 700 500 00 |
Gemeinde Eschenlohe | - | Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen - Filiale Eschenlohe - | 4 01 05 | 703 500 00 |
VR-Bank Garmisch-Partenkirchen - Filiale Eschenlohe, Murnau - | 100 136 468 | 703 900 00 |
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