Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 23.09.2005
S 2223 - 7 St 32 / St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 23.09.2005 (S 2223 - 7 St 32 / St 33) - DRsp Nr. 2008/89290

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 23.09.2005 - Aktenzeichen S 2223 - 7 St 32 / St 33

DRsp Nr. 2008/89290

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Hurrikans Katrina im Süden der USA

Durch den Hurrikan Katrina sind im Süden der USA beträchtliche Schäden entstanden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten zur Unterstützung der Opfer folgende Verwaltungsregelungen bis zum 28. Februar 2006.

I. Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen

1. Zuwendung als Sponsoring-Maßnahme

Die Aufwendungen des Unternehmers sind nach den im BMF-Schreiben vom 18. Februar 1998 - IV B 2 - S 2144 - 40/98 -/- IV B 7 - S 0183 - 62/98 - (BStBl 1998 I S. 212) dargestellten Grundsätzen zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen. Aufwendungen des sponsernden Unternehmers sind danach Betriebsausgaben, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt. Diese wirtschaftlichen Vorteile sind u. a. dadurch erreichbar, dass der Sponsor öffentlichkeitswirksam (z.B. durch Berichterstattung in Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen usw.) auf seine Leistungen aufmerksam macht.

2. Zuwendungen an Geschäftspartner