Nach Frage 19 des überarbeiteten Frage-Antwort-Katalogs zum StraBEG vom 16.09.2004 ist die Übertragung bzw. die Rückübertragung von Vermögen auf bzw. von einer Stiftung nicht schenkungsteuerpflichtig, wenn die Stiftung von Anfang an zivilrechtlich zur Herausgabe des Überlassenen verpflichtet ist (sog. unechte Treuhand).
Dieser Auffassung widerspricht das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 14.03.2005 (EFG 2005 S.
Für den Fall, dass der BFH die Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz bestätigt, stellt sich die Frage des Vertrauensschutzes aufgrund der Aussage im Frage-Antwort-Katalog. Dazu haben die AO -Referenten des Bundes und der Länder beschlossen, folgende Fallgruppen zu unterscheiden:
In derartigen Fällen ist ein Vertrauensschutz zu bejahen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|