BGH - Urteil vom 31.01.2017
II ZR 285/15
Normen:
AktG § 327e Abs. 3 S. 2; BGB § 952;
Fundstellen:
BB 2017, 585
BGHZ 214, 1
DB 2017, 540
DStR 2017, 796
NJW 2017, 8
ZIP 2017, 469
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 23.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 HKO 52/14
OLG Koblenz, vom 10.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 U 58/15

Beanspruchung einer Barabfindung unter Vorlage von Aktienurkunden nach einem Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-out); Verbriefung des Anspruchs auf Barabfindung durch Ausgabe von Aktienurkunden; Übergabe der Aktienurkunde an den Hauptaktionär zum Zweck der Einlösung im Hinblick auf die bereits gewährte oder im Gegenzug zu gewährende Barabfindung; Übergang der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär

BGH, Urteil vom 31.01.2017 - Aktenzeichen II ZR 285/15

DRsp Nr. 2017/2944

Beanspruchung einer Barabfindung unter Vorlage von Aktienurkunden nach einem Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-out); Verbriefung des Anspruchs auf Barabfindung durch Ausgabe von Aktienurkunden; Übergabe der Aktienurkunde an den Hauptaktionär zum Zweck der "Einlösung" im Hinblick auf die bereits gewährte oder im Gegenzug zu gewährende Barabfindung; Übergang der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär

a) Nach Eintragung des zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gefassten Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister und dem hierdurch bewirkten Übergang der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär verbriefen über diese Aktien ausgegebene Aktienurkunden den vollen Barabfindungsanspruch des früheren Minderheitsaktionärs einschließlich einer etwaigen Differenz zwischen der vom Hauptaktionär festgelegten und der in einem nachfolgenden Spruchverfahren ermittelten (höheren) Barabfindung.