Die Berufungen der Beklagten und des Beigeladenen gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 2. Oktober 2020 werden als unzulässig verworfen.
Die Beklagte und der Beigeladene tragen die Kosten des Berufungsverfahrens je zu Hälfte.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
I.
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