Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Januar 2021 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
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