Streitig ist, ob eine Betriebsaufspaltung durch die unentgeltliche Übertragung des zuvor an die Betriebs-GmbH überlassenen Betriebsgrundstücks beendet ist.
Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr 2013 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger erzielte aus den Betrieben "HH", "HG", dem Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung mit der Betriebsgesellschaft "E-GmbH" und aus einer Beteiligungsgesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb, außerdem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Klägerin erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Kläger erzielten zudem noch beide Einkünfte aus Kapitalvermögen.
In 1982 gründete der Kläger den Elektomeisterbetrieb X. Der Betriebssitz war zunächst in D, X-straße 4. Im Jahre 1987 erwarb er für 280.000 DM ein bebautes Grundstück in V, Y-straße 17, und zog mit dem Einzelunternehmen dorthin. Nach diversen Um- und Anbauten nutzte der Kläger insgesamt 47% des Grundstücks für sein Einzelunternehmen. Die übrigen 53% des Grundstücks vermietete der Kläger zu Wohnzwecken bzw. freiberuflichen Zwecken.
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