Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Kosten für die Beerdigung der Mutter des Klägers bei der Einkommensteuerveranlagung für 2004 als Sonderausgaben abziehbar sind.
Die Eltern des Klägers übertrugen ihm auf Grundlage des Hofübergabevertrages vom 25.09.1988 ihren landwirtschaftlichen Betrieb in C1 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Im Gegenzug verpflichtete sich der Kläger, seinen Eltern auf Lebenszeit ein Altenteil zu gewähren. Er sollte u.a. den "Eltern nach deren Tod ein standesgemäßes und christliches Begräbnis bereiten und für die übliche weitere Grabpflege Sorge tragen". Wegen der Einzelheiten wird auf den Vertrag, Nummer xxx der Urkundenrolle für 1988 des Notars S in C1, Bezug genommen
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